Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Präambel
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen dienen der klaren Abgrenzung der Rechte und Pflichten zwischen dem Anbieter und der jeweils angemeldeten Person bzw. im Falle der Minderjährigkeit der angemeldeten Person, der jeweilige Erziehungsberechtigte, fernerhin als Gast bezeichnet.
§ 1 Vertragsnehmer
A. Vertragspartner sind die Firma GRÜNES WUNDER Die Vollwertküche GmbH als Anbieter und der jeweils angemeldete Gast.
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Nutzer im Sinne dieser AGB ist der jeweils angemeldete Gast.
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§ 2 Nutzerkonto und Identifikation
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Die Anmeldung im Bestellportal und die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung sind Voraussetzungen für die Teilnahme am Geschäftsverkehr.
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Der Gast registriert sich mit den zugesandten Anmeldedaten im Bestellportal und trägt alle erforderlichen Daten ein. Damit wird ein neues Kundenkonto erstellt. Durch das Registrieren im Portal, der Zustimmung zu den AGB`s, der Zustimmung zur Datenschutzerklärung sowie der Erteilung eines Online - SEPA - Lastschriftmandats entsteht eine wirksame Geschäftsbeziehung.
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Änderungen der Kontakt- und Kontodaten sind durch den Gast ständig zu aktualisieren.
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Für Schulen: Die Legitimation an der Essenausgabe ist Voraussetzung für die Essenteilnahme.
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§ 3 Essenbestellung im Internet
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Der Gast kann über das Einloggen im Bestellportal unter Angabe seiner Kundenummer und seines Passwortes folgende Aktionen durchführen:
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Speiseplan einsehen
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Essen bestellen bzw. abbestellen
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Kontostand und Kontobewegungen abfragen
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Monatsrechnungen als PDF herunterladen
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weitere Daten einsehen, die über ihn gespeichert sind
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Die Essensbestellung erfolgt durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ im Speiseplan. Die Abbestellung erfolgt durch Anklicken des Buttons „abbestellen“ im Speiseplan.
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Die Essensbestellung sollte monatsweise bis zum 23. des Vormonats erfolgen. Dauerbestellungen sind erwünscht. Bestellungen über einen längeren Zeitraum sind praktischerweise über den Button Dauerbestellungen zu tätigen, längerfristige Abbestellungen (Kuren, Klassenfahrten etc.) ebenfalls.
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Eine Stornierung muss bis 7.30 Uhr am Tag der Essensausgabe erfolgen. Wichtiger Hinweis: Eine Stornierung findet nach der vorgenannten Uhrzeit keine Berücksichtigung. Bestellte Essen werden definitiv abgebucht und nicht rückerstattet.
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§ 4 Sonderessen
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Bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Allergien kann ein Sonderessen zubereitet und geliefert werden. Ein entsprechendes Attest des behandelnden Facharztes ist dem Anbieter vor Beginn der Belieferung vorzulegen. Änderungen der Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind umgehend mitzuteilen.
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Religiös oder kulturell motivierte Sonderwünsche bezüglich der Zusammensetzung der Speisen sind mit dem Anbieter persönlich zu besprechen.
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§ 5 Essenausgabe
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Bei der Essenausgabe ist die kundennummergebundene Essenkarte vorzulegen.
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Für Schulen: Kann die Karte nicht vorgelegt werden, wird eine Strafgebühr von zurzeit 0,50 € erhoben, wenn vereinbart (FWS und KWS). Das bestellte Mittagessen wird ausgegeben.
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Im MensaMax-System ist ersichtlich, ob der Gast sein Mittagessen abgeholt hat.
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Bestelltes, jedoch nicht abgeholtes Essen ist vom Gast voll zu bezahlen.
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§ 5 Bezahlung
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Die Abrechnung der bestellten Portionen erfolgt jeweils monatsweise spätestens bis zum 05. des Folgemonats. Falls ein externer Servicedienstleister eingebunden ist, wird im Inkassoverfahren im Namen und auf Rechnung des Servicedienstleisters die Beträge für den Service eingezogen.
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Der Anbieter zieht das Essengeld per Lastschrift vom Konto des Gastes ein.
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Im Falle von Rücklastschriften, die durch den Gast zu vertreten sind, berechnet das GRÜNE WUNDER GmbH ein Bearbeitungsentgelt von zurzeit 5,00 € zuzüglich der tatsächlich entstandenen Bankgebühren für die Rücklastschrift.
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Fällt eine Rücklastschrift an, wird der Ansprechpartner durch den Anbieter per E-Mail zum 1. Mal gemahnt. Es wird ein Termin zur Eigenüberweisung des Rücklastschriftbetrages (inkl. Rücklastschriftgebühren) benannt. Falls der Termin der Forderung nicht eingehalten wird, wird der Gast von der Verpflegung gesperrt. Dem Zahlungspflichtigen wird eine kostenpflichtige Rechnung zugestellt. Die Rechnungsgebühr beträgt 5,00 €.
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Für Kitas: Die Einrichtung wird davon in Kenntnis gesetzt.
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Die Gebühren für eine schriftliche Mahnung bei Zahlungsverzug bzw. Zahlungsrückstand belaufen sich auf 5,50 € für die 1. Mahnung und 5,50 € für die 2. Mahnung. Ist der ausstehende Betrag innerhalb der angegebenen Frist nach der 1. Mahnung nicht beglichen, behält sich der Anbieter vor, das Nutzerkonto zu sperren.
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Bei Lastschriftwiderspruch wird der Gast sofort gesperrt und erhält eine kostenpflichtige Rechnung , in der alle geschuldeten Beträge bis zur letzten Lieferung berechnet werden.
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Bei Nichtzahlung wird umgehend ein Mahnverfahren in Gang gesetzt.
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Bei wiederholten Rücklastschriften behält sich der Anbieter vor, eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe vom Kunden zu verlangen.
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§ 6 Ermäßigung des Essenspreises
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Der Bescheid für die Kostenübernahme des Essengeldes durch die zuständigen Ämter ist dem Anbieter spätestens bis Ende des Monats, in dem sie erstmalig berücksichtigt werden soll, als Kopie zur Verfügung zu stellen.
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Nicht vorgelegte, verspätet vorgelegte bzw. ungültige Bescheide begründen keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme.
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Widerrufene Kostenübernahmen sind der GRÜNEN WUNDER GmbH durch den Gast sofort mitzuteilen. Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs werden die Verpflegungskosten dem Gast in Rechnung gestellt.
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§ 7 Haftung und Sperrung
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Das persönliche Passwort darf nur dem Gast bekannt sein. Für eventuellen Schaden, der durch fahrlässigen Umgang mit dem Passwort entsteht, haftet ausschließlich der Gast.
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§ 8 Kündigung
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Der Gast kann den Vertrag jederzeit schriftlich zum Monatsende kündigen.
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Der Vertrag endet automatsch mit Beendigung der Leistungserbringung durch den Anbieter.
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